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KONTAKT

Peter Potoczky
Divertimento GmbH
Konzertreisen und Kulturevents
Malzgasse 7a – CH-4052 Basel

Email: info@divertimento.ch
Tel +41 61 281 11 88 / Fax +41 61 281 11 77

 

AGB

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie DIVERTIMENTO den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich (telefonisch) oder durch Bildschirmsysteme (elektronisch) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung zusätzlich aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.2. Der Reisevertrag kommt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung von DIVERTIMENTO zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von DIVERTIMENTO vor, an das DIVERTIMENTO für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmelder gebunden ist und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) annehmen können.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von mind. 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Anzahlung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für die Eintrittskarten gesondert ausgewiesen, sind diese zusätzlich zur Anzahlung zu entrichten.

2.2. Die Restzahlung ist ohne Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Den genauen Zeitpunkt der Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Restzahlung. Wenn die Aushändigung der Reiseunterlagen im Postversand erfolgen soll, ist darauf zu achten, dass der Reisepreis spätestens 3 Wochen vor Abreise auf dem Konto von DIVERTIMENTO gutgeschrieben ist, damit es zu keinen Verzögerungen im Postversand kommt.

2.3. Werden der vereinbarte Anzahlungsbetrag – auch nach einer Mahnung – oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird DIVERTIMENTO von seiner Leistungspflicht frei und kann von Ihnen die entsprechenden Rücktrittsgebühren (s. Ziffer 6.1.) verlangen.

3. Leistungen der Divertimento

Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Reiseausschreibungen (z.B. Katalog/Prospekt/Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von DIVERTIMENTO schriftlich bestätigt wurden.
Die in den jeweiligen Angeboten von DIVERTIMENTO enthaltenen Angaben sind für DIVERTIMENTO bindend. DIVERTIMENTO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor einer Buchung informiert werden.
Hotel-, Orts-, Theater-, Konzert- oder Opernprospekte, die nicht von DIVERTIMENTO herausgegeben worden sind, sind für DIVERTIMENTO nicht verbindlich.

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von DIVERTIMENTO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so werden Sie unverzüglich, vor Reiseantritt, von DIVERTIMENTO informiert. In diesem Falle sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht angetreten haben, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnehme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DIVERTIMENTO in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Reiseangebot anzubieten. Dieses Recht müssen Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über eine Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend machen. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt.

4.2. Die in den Reiseausschreibungen ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Oper- bzw. Konzerthäuser und Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Gewissen. Da wir keinen Einfluss auf mögliche Besetzungsänderungen haben, können diese Angaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein.

5. Preisänderungen

DIVERTIMENTO behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so ist DIVERTIMENTO berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und entstandene Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind. Falls in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung auf keine abweichenden Rücktrittsbedingungen für eine bestimmte Reise hingewiesen wird, wird der Ersatzanspruch wie folgt pauschaliert:
Bei Rücktritt bis 60. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 59. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Bei nicht Antritt der Reise (no-show) 100%.

Die Stornogebühren gelten je angemeldeten Reiseteilnehmer.
Auf Ausnahmen bei den o.g. pauschalierten Rücktrittskosten wird besonders hingewiesen. Gelten für bestimmte Reisen besondere Rücktrittskosten werden wir Sie in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung darauf hinweisen.

6.2. Der Wert der Eintrittskarten (z.B. Oper, Theater, Konzert, Museum) wird dem Kunden in jedem Fall zusätzlich zu den o.g. pauschalierten Stornogebühren in Rechnung gestellt. Soweit DIVERTIMENTO in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert) zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet.

6.3. DIVERTIMENTO empfiehlt den Abschluss einer Reise-Annullationskosten-Versicherung über DIVERTIMENTO.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. DIVERTIMENTO wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.

8. Umbuchung / Ersatzperson

8.1. Werden auf Ihren Wunsch im Zeitraum nach der Buchung der Reise bis zum 22.Tag vor Reiseantritt für einen Termin, der Innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird ein Umbuchungsentgelt für jeden angemeldeten und betroffenen Reiseteilnehmer erhoben. Das Umbuchungsentgelt wird zwischen DIVERTIMENTO und Ihnen pauschal mit CHF 50.00 pro Person vereinbart. Der Betrag ist sofort fällig. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 möglich.
Nach Ablauf der genannten Frist können, sofern eine Durchführung überhaupt möglich ist, Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.1. mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. DIVERTIMENTO kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnehme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie DIVERTIMENTO gegenüber als Solidarschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese werden, ohne gesonderten Nachweis durch DIVERTIMENTO, mit CHF 50.00 für jede zu ersetzende Person vereinbart.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

DIVERTIMENTO kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde.

10. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien kündigen.

11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1. DIVERTIMENTO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

11.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DIVERTIMENTO insoweit Fremdleistungen sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. DIVERTIMENTO haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, insbesondere den Abkommen von Warschau und Guadalajara. Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten des Luftfrachtführers vor.

12. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von DIVERTIMENTO ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit DIVERTIMENTO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
c) DIVERTIMENTO haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

13. Mitwirkungspflicht des Reisenden

13.1. Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten haben, haben Sie DIVERTIMENTO umgehend zu benachrichtigen.

13.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. der örtlichen Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat die örtliche Reiseleitung oder die örtliche Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Büro von DIVERTIMENTO in Basel mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigepflichten nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.

14. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber

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4052 Basel
geltend zu machen.

Örtliche Reiseleitungen bzw. örtliche Agenturen sind nicht befugt, auch nicht zur Weiterleitung, Anspruchsanmeldungen entgegenzunehmen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei DIVERTIMENTO ausschlaggebend. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Reisevertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder DIVERTIMENTO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.

16. Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot

Eine Abtretung Ihrer etwaiger Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten -, ist ausgeschlossen. Sie sind nicht berechtigt, unsere Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sein denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

17. Eintrittskarten

Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt DIVERTIMENTO Fremdleistungen. DIVERTIMENTO haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Bei Ausfall und Absagen von Veranstaltungen werden nur die Eintrittskarten (aufgedruckter Kartenpreis) erstattet, keine weiteren Leistungen. Wir können keine Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten oder bestimmte Plätze geben, sind aber selbstverständlich bemüht, Ihre Buchungswünsche zu erfüllen. Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. bei Veranstaltungen in der Mailänder Scala, „Wagner Festspiele“ in Bayreuth, „Salzburger Festspiele“, „La Fenice“ in Venedig oder „Last Night of the Proms“ in London) kann der Kartenwert und damit der tatsächlich bezahlte Kartenpreis um ein Vielfaches höher sein als der aufgedruckte Kartenpreis. Die Unterschiede können zum Teil erheblich sein. Das ist der Fall wenn Extra-Kosten für die Beschaffung der Eintrittskarten anfallen, wie zum Beispiel Vorverkaufsgebühren und insbesondere Kosten für die Kartenbeschaffung z.B. durch örtliche Agenturen. Die Beschaffungskosten können sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung richten. Der Marktwert kann teilweise ein Mehrfaches des aufgedruckten Kartenpreises sein.

18. Kundengeldabsicherung

Unser Unternehmen ist Mitglied bei Swiss Travel Security. Dieses Gütesiegel bürgt für:

  • Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
  • Individuelle, persönliche Beratung
  • Seriöse, verlässliche Vertragspartner

Was bedeutet STS?

STS steht für SWISS TRAVEL SECURITY; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).

Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein.

Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes

Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):

  • Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/944.3.de.pdf
  • Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende Einzelleistungen (wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä., Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)

Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen werden von der STS nicht abgedeckt (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
  • Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportanlässen und ähnliches
  • Teilnahmegebühren für Symposien, Weiterbildungsangebote und ähnliches
  • Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise und ähnliches
  • Kommunikations- und Vertretungskosten des Geschädigten, Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die Reise anfallen
  • Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen, Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im Zusammenhang mit der gebuchten Reise
19. Gerichtsstand

Der Reisevertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Zuständig für sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von DIVERTIMENTO.

20. Reiseveranstalter

DIVERTIMENTO GmbH Kulturreisen und Konzertevents
Malzgasse 7
4052 Basel
Telefon +41 (0)61 281 11 88
Fax +41 (0)61 281 11 7
www.divertimento.ch